Ratenzahlung in der Zahnarzt- und KFO-Praxis: Was ab 20. November 2026 gilt

Ab 20. November 2026 gilt das Verbraucherkreditrecht auch für zinslose Zahlungsaufschübe. Welche Ausnahmen Zahnarzt- und KFO-Praxen nutzen können: die 50-Tage-Frist und die nachträgliche Stundung.







