Wissen · Medizinrecht
Fachbeiträge Medizinrecht
Aktuelle Beiträge, Urteile und Praxishinweise zu Arzthaftung, PKV- und Beihilfe-Erstattung, GOÄ-/GOZ-Recht, Praxisrecht und Haftungsfragen.
- Blankoverordnung in Physiotherapie und Ergotherapie: Wer entscheidet mehr – und wer trägt welches Risiko?Die Blankoverordnung gibt Heilmittelpraxen mehr Freiheit bei Auswahl, Frequenz und Menge der Therapie. Doch wer trägt das wirtschaftliche und haftungsrechtliche Risiko? Der Beitrag ordnet die Vertragslage 2026 praxisnah ein.
- Von der GbR zum MVZ: die acht Fragen, die vor der Zulassung zu klären sindKann die bestehende GbR Trägerin des MVZ bleiben? Wer darf gründen, welche Rechtsform passt, wie haftet man? Acht Fragen mit Rechtsprechung und Fundstellen.
- Patientenakte herausgeben: Was gilt für interne Vermerke, Freitextfelder und Notizen?„Nur intern“ schützt nicht vor Einsicht. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung einer Notiz, sondern wozu sie dient, wo sie gespeichert ist und welchen Bezug… Weiterlesen: Patientenakte herausgeben: Was gilt für interne Vermerke, Freitextfelder und Notizen?
- Bonusheft-Lücke: Wann der höchste Zahnersatz-Zuschuss dennoch möglich bleibtEine einmalige Lücke im Bonusheft kostet nicht automatisch den 75-Prozent-Festzuschuss. Das BSG (Urteil vom 28.05.2026) stellt klar: § 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage – bei begründetem Ausnahmefall bleibt der Höchstsatz möglich.
- Aufklärung und Einwilligung – warum das Gespräch zählt, nicht die UnterschriftEin unterschriebener Aufklärungsbogen genügt nicht: Wirksam ist die Einwilligung nur nach mündlicher Aufklärung im persönlichen Gespräch (§ 630e BGB). Der Arzt trägt dafür die Beweislast (§ 630h Abs. 2 BGB).
- Der grobe Behandlungsfehler – wenn plötzlich der Arzt die Beweislast trägtGrundsätzlich trägt der Patient die Beweislast. Beim groben Behandlungsfehler kehrt sie sich um: Nach § 630h Abs. 5 Satz 1 BGB muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler den Schaden nicht verursacht hat.
- Die Patientenakte als Beweismittel – Dokumentationsmängel und ihre FolgenNach § 630f BGB muss ärztlich lückenlos dokumentiert werden. Fehlt eine wesentliche Maßnahme in der Akte, greift die Beweisvermutung des § 630h Abs. 3 BGB – mit erheblichen Folgen für Ärzte und Patienten.
Wie es weitergeht
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