PROZESSKOSTENHILFE
Prozesskostenhilfe – Ihr Recht auch ohne Rücklagen
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, muss nicht auf sein Recht verzichten. Ich prüfe, ob staatliche Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, und stelle den Antrag mit.
Wer Prozesskostenhilfe erhält
Drei Voraussetzungen entscheiden über die Bewilligung.
Wirtschaftliche Voraussetzungen
Maßgeblich sind Ihr Einkommen und Vermögen. Reichen Ihre Mittel nicht oder nur teilweise aus, kommt Prozesskostenhilfe ganz oder gegen moderate Raten in Betracht.
Hinreichende Erfolgsaussicht
Das Gericht bewilligt PKH nur, wenn Ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Diese Einschätzung nehme ich vorab mit Ihnen vor.
Was PKH abdeckt
Erfasst werden die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts. Wichtig: Unterliegen Sie, können dennoch die Anwaltskosten der Gegenseite auf Sie zukommen.
Der Weg zur Prozesskostenhilfe
Antrag und Erklärung über die Verhältnisse
Den Antrag stelle ich gemeinsam mit der Klage bzw. dem Verfahren bei Gericht. Kern ist die amtliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, der Sie Nachweise zu Einkommen, Wohnkosten und Belastungen beifügen. Ich sage Ihnen genau, welche Unterlagen erforderlich sind, und fülle die Erklärung mit Ihnen aus.
Raten, Rückzahlung und spätere Überprüfung
Je nach finanzieller Lage wird PKH ohne oder mit Ratenzahlung gewährt. Das Gericht kann Ihre Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Abschluss überprüfen; verbessern sie sich wesentlich, kann eine Nachzahlung verlangt werden. Auch das besprechen wir vorab offen, damit Sie Klarheit haben.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.