KOSTENRECHNER
RVG-Kostenrechner
Schätzen Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Gegenstandswert – unverbindlich und in wenigen Sekunden.
Was kostet mein Fall?
Geben Sie den Gegenstandswert ein – der Rechner zeigt Ihnen die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten sowie Ihr maximales Prozesskostenrisiko.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG (Stand: 06/2025). Berechnet werden eine 1,3 Geschäftsgebühr (außergerichtlich) bzw. 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr (1. Instanz), jeweils zzgl. Auslagenpauschale und 19 % USt.; Gerichtskosten als 3,0-Gebühr. Im Einzelfall können die Kosten abweichen; eine individuelle Honorarvereinbarung ist möglich. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wie Sie das Ergebnis lesen – und was Beratung, Verfahren und Einigung kosten.
Was bedeutet der Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert (im Prozess: Streitwert) bildet den wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens ab – etwa die Höhe einer strittigen Rechnung oder einer Schadensersatzforderung. Aus ihm leiten sich sämtliche gesetzlichen Gebühren ab.
Warum ist eine außergerichtliche Lösung meist günstiger?
Lässt sich Ihr Anliegen ohne Gericht klären, fällt in der Regel nur eine Geschäftsgebühr an. Kommt es zum Verfahren, treten die Kosten Ihres Anwalts, die Gerichtskosten und – bei Unterliegen – die Kosten der Gegenseite hinzu. Genau dieses Risiko weist der Rechner gesondert aus.
Wann entsteht eine Einigungsgebühr?
Kommt es zu einer gütlichen Einigung, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Außergerichtlich beträgt sie 1,5 (Nr. 1000 VV RVG), im bereits anhängigen Gerichtsverfahren 1,0 (Nr. 1003 VV RVG) – jeweils aus dem Gegenstandswert und zzgl. Umsatzsteuer. Sie honoriert die einvernehmliche Lösung und ist in den ausgewiesenen Beträgen nicht enthalten.
Sind Sachverständigenkosten im Rechner enthalten?
Nein. Gerade in Arzthaftungssachen sind medizinische Gutachten oft nötig und können einen spürbaren Posten ausmachen. Im Gerichtsverfahren sind sie bei Obsiegen jedoch erstattungsfähig.
Bekomme ich meine Kosten zurück, wenn ich gewinne?
Im Gerichtsverfahren trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei vollem Obsiegen erstattet die Gegenseite Ihre Anwalts- und Gerichtskosten; bei Teilerfolg werden sie quotal geteilt. Außergerichtlich gibt es keine automatische Erstattung.
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt – auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Oft lässt sich dabei schon klären, ob und wie sich Ihr Anliegen lohnt. Mehr dazu unter Erstberatung.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und der Fall gedeckt ist, übernimmt die Versicherung in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten – meist abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage übernehme ich gern. Mehr unter Rechtsschutzversicherung.
Was, wenn ich mir die Kosten nicht leisten kann?
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (im Verfahren) in Betracht – dann trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder teilweise. Mehr unter Prozesskostenhilfe.
Kann ich eine Honorarvereinbarung treffen?
Ja. Statt der gesetzlichen Gebühren ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung möglich, etwa nach Zeitaufwand (§ 3a RVG). Was für Ihren Fall sinnvoll ist, besprechen wir vorab transparent.
Auf welcher Grundlage rechnet der Rechner?
Die Berechnung beruht auf den seit dem 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen (RVG und GKG). Die Beträge sind unverbindliche Richtwerte; im Einzelfall – etwa bei besonders umfangreichen Verfahren – können sie abweichen.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.