FÜR PATIENTINNEN & PATIENTEN

Behandlungsfehler beim Zahnarzt – Ihre Rechte und Ansprüche

Ein misslungenes Implantat, eine schlecht sitzende Krone, anhaltende Schmerzen nach der Wurzelbehandlung: Wenn beim Zahnarzt etwas schiefgeht, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten. Als Fachanwalt für Medizinrecht prüfe ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – und setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.

Wann haftet der Zahnarzt?

Nicht jedes unerwünschte Ergebnis ist ein Behandlungsfehler – Maßstab ist der anerkannte fachliche Standard. Besonders häufig geht es um diese Bereiche:

Implantate & Implantologie

Fehlpositionierte Implantate, Nervverletzungen, Knochenverlust oder mangelhafte Behandlungsplanung.

Wurzelbehandlung

Übersehene Wurzelkanäle, Instrumentenbruch, Perforationen oder fortbestehende Entzündungen.

Kronen, Brücken & Zahnersatz

Fehlbisse, schlecht sitzende Kronen oder Prothesen sowie ästhetisch unzureichende Versorgung.

Kieferorthopädie

Fehlplanung, Wurzelresorptionen, Behandlungsverzögerungen oder unzureichende Kontrolle.

Parodontologie

Nicht erkannte Parodontitis, Knochenabbau, Zahnlockerung oder unterlassene Behandlung.

Aufklärung

Fehlende Aufklärung über Risiken, Behandlungsalternativen oder entstehende Kosten.

Diagnose & Befunderhebung

Übersehene Erkrankungen, verspätete Diagnosen, fehlende Röntgendiagnostik oder unzureichende Verlaufskontrolle.

Weisheitszähne & Oralchirurgie

Nervverletzungen, Kieferhöhleneröffnung, fehlerhafte Extraktion oder unzureichende Risikoaufklärung.

Auch wenn Ihr Fall hier nicht aufgeführt ist: Behandlungsfehler können in allen Bereichen der Zahnmedizin auftreten. Ich prüfe Ihren individuellen Fall und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Erkennen Sie Ihren Fall wieder?

Dann klären wir ihn in der Erstberatung: Ich ordne Ihren Fall rechtlich ein und bespreche mit Ihnen den Ablauf und die Erfolgsaussichten – realistisch, auch wenn das Ergebnis unbequem ist. 190 € zzgl. Umsatzsteuer, bei weiterer Beauftragung vollständig angerechnet.

Schritt 1 · Pflichtverletzung

Mangel oder Behandlungsfehler?

Der Unterschied entscheidet über Ihre Ansprüche – und über den richtigen Weg.

1. Komplikation

Trotz fachgerechter Behandlung kann es zu Komplikationen kommen, die nicht vermeidbar waren.

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In diesem Fall liegt kein Behandlungsfehler vor und es bestehen in der Regel keine Schadensersatzansprüche.

2. Passmängel

Der Zahnersatz ist mangelbehaftet, entspricht nicht der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder passt nicht richtig.

Ihre Ansprüche

  • Nachbesserung
  • ggf. Neuanfertigung

3. Nachbesserungsrecht – Abgrenzung zur Unbrauchbarkeit

Bei einem behebbaren Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nachbesserung.

Nachbesserung möglich

Sie müssen dem Zahnarzt die Chance zur Nachbesserung geben.

Unbrauchbar

Unbrauchbarkeit liegt vor, wenn die Nachbesserung gescheitert oder unzumutbar ist. Dann können Sie Kostenerstattung verlangen.

4. Einfacher oder grober Behandlungsfehler

Einfacher Behandlungsfehler

Die Behandlung unterschreitet den Facharztstandard.

Grober Behandlungsfehler

Die Behandlung verstößt in besonders schwerwiegender Weise gegen den zahnärztlichen Standard und ist aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich.

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Ein grober Behandlungsfehler führt regelmäßig zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten (§ 630h Abs. 5 BGB).

5. Aufklärungsfehler

Eingriffsaufklärung

Der Zahnarzt muss Sie vor der Behandlung über Art, Ablauf, Risiken, Behandlungsalternativen sowie mögliche Folgen des Eingriffs informieren.

Therapeutische Aufklärung

Der Zahnarzt muss Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und den Behandlungserfolg zu sichern.

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Fehlt eine ordnungsgemäße Aufklärung, können Ansprüche bestehen – auch wenn die Behandlung medizinisch fehlerfrei durchgeführt wurde.

6. Wirtschaftliche Aufklärung

Müssen Sie die Behandlung voraussichtlich ganz oder teilweise selbst bezahlen, muss der Zahnarzt Sie hierüber vor der Behandlung schriftlich (Textform) und verständlich informieren.

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Unterbleibt diese gesetzlich vorgeschriebene Kostenaufklärung in Textform, müssen Sie die nicht angekündigten Kosten unter Umständen nicht tragen.

Unsicher, was in Ihrem Fall vorliegt?

Die Abgrenzung entscheidet über den Anspruch, und sie hängt an den Unterlagen. In der Erstberatung ordne ich Ihren Fall ein und sage Ihnen, wie ein Verfahren ablaufen würde und wo die Schwierigkeiten liegen.

Schritt 2 · Mögliche Ansprüche

Was können Sie verlangen?

Welche Ansprüche bestehen, hängt davon ab, ob ein Mangel, ein Behandlungsfehler oder eine unbrauchbare Versorgung vorliegt.

Bei einem Mangel

Nachbesserung

Bei einem bloßen Mangel am Zahnersatz muss der Zahnarzt grundsätzlich zunächst nachbessern – er erhält also die Gelegenheit, den Mangel selbst zu beheben.

Bei einem Behandlungsfehler

Schadensersatz & Schmerzensgeld

Hat ein Behandlungsfehler zu gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schäden geführt, kommen Schadensersatz und – bei körperlichen Beeinträchtigungen – Schmerzensgeld in Betracht.

Bei unbrauchbarer Versorgung

Neuversorgung oder Honorar zurück

Ist die Versorgung insgesamt unbrauchbar oder endgültig fehlgeschlagen, kommt je nach Fall die Erstattung einer notwendigen Neuversorgung oder die Rückzahlung bereits gezahlter Behandlungskosten in Betracht.

Welche Ansprüche greifen, zeigt erst die Einzelfallprüfung. Bei lückenhafter Dokumentation, Aufklärungsfehlern oder einem groben Behandlungsfehler können Beweiserleichterungen zu Ihren Gunsten helfen – entscheidend bleibt aber die Prüfung Ihres konkreten Falls.

Schritt 3 · So gehen Sie vor

So gehen Sie am besten vor

In diesen Schritten sichern Sie Ihre Position – von der Akte bis zur fachlichen Prüfung.

1

Patientenunterlagen anfordern

Sie haben ein Recht auf vollständige Einsicht (§ 630g BGB). Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Korrespondenz.

2

Nichts vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen, bevor Ihr Fall rechtlich geprüft wurde.

3

Fristen beachten

Ansprüche können bereits nach drei Jahren verjähren. Lassen Sie Ihren Fall deshalb frühzeitig prüfen und verlieren Sie keine Rechte.

4

Den richtigen Weg wählen

Ob Gutachterkommission, Medizinischer Dienst oder gerichtliches Gutachten – der passende Weg hängt vom Einzelfall ab.

5

Frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Eine frühe Prüfung sichert Beweise, verbessert die Erfolgsaussichten und verhindert, dass Ansprüche verloren gehen.

Jeder Fall ist individuell.

Ob ein Mangel, ein Behandlungsfehler oder beides vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ich prüfe Ihren Fall.

Ich analysiere Ihre Unterlagen und erläutere Ihnen verständlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir vorgehen können.

Termin vereinbaren

Vertraulich. Kompetent. Für Ihre Rechte.

Rechtsanwalt Oliver Graf, Fachanwalt für Medizinrecht

Wenn viel auf dem Spiel steht, zählt Erfahrung.

Ob misslungener Zahnersatz, ein vermuteter Behandlungsfehler oder eine strittige Zahnarztrechnung – solche Fälle sind rechtlich anspruchsvoll und oft auch persönlich belastend. Sie verlangen jemanden, der den zahnmedizinischen Sachverhalt ebenso sicher einordnet wie die rechtlichen Möglichkeiten. Genau diese Verbindung ist seit vielen Jahren mein Schwerpunkt.

  • Behandlungsfehler
  • Zahnersatz & Implantate
  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz

Wie es weitergeht

Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.