GOZ-RECHT · FÜR DIE PRAXIS
GOZ-Abrechnung rechtssicher gestalten und durchsetzen
Ihr Honorar steht und fällt mit der sauberen Anwendung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Wer Steigerungssätze nachvollziehbar begründet, Analogziffern belegt und Vereinbarungen formsicher gestaltet, sichert seine Liquidation – und ist bei Kürzungen der Erstatter im Recht. Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Ihre Praxis bei Gestaltung, Abwehr und Durchsetzung.
Womit ich Zahnärzte bei der GOZ begleite
Die zentralen Bausteine einer rechtssicheren Privatliquidation – auf einen Blick.
Steigerungssatz begründen
Nach Schwierigkeit und Aufwand (§ 5 GOZ) einzelfallbezogen begründen – damit höhere Sätze tragen.
Analogberechnung (§ 6 GOZ)
Für Leistungen ohne eigene GOZ-Ziffer die passende Analogbewertung sauber herleiten.
Honorarvereinbarung (§ 2 GOZ)
Abweichende Sätze nur mit formwirksamer, vorab getroffener Vereinbarung durchsetzen.
Prüffähige Rechnung (§ 9, 10)
Die formal korrekte Rechnung als Fundament jeder durchsetzbaren Forderung.
Erstattungskürzungen begegnen
PKV- und Beihilfe-Kürzungen souverän einordnen und fundiert entgegentreten.
Steigerungssatz richtig bemessen und begründen (§ 5, § 10 GOZ)
Die Bemessung innerhalb der Spanne von 1,0 bis 2,3 richtet sich nach Schwierigkeit und Zeitaufwand (§ 5 GOZ). Ein Satz über 2,3 bis 3,5 ist zulässig, verlangt aber eine für den Zahlungspflichtigen verständliche, einzelfallbezogene schriftliche Begründung (§ 10 Abs. 3 GOZ).
Gestaltungstipp: Formulieren Sie die Begründung konkret zum Behandlungsfall – Besonderheiten, erhöhter Zeit- oder Schwierigkeitsaufwand, anatomische Situation. Pauschale Textbausteine sind der häufigste Grund für Kürzungen und Rückforderungen. Dokumentieren Sie die tragenden Gründe bereits in der Behandlungsdokumentation.
Analogberechnung nach § 6 GOZ: die richtige Ziffer sicher wählen
Selbstständige Leistungen ohne eigene GOZ-Position werden analog einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet (§ 6 Abs. 1 GOZ). Gerade bei Implantologie, Vollkeramik/CEREC und modernen Fülltechniken ist die Ziffernwahl der zentrale Streitpunkt mit Erstattern.
Gestaltungstipp: Wählen Sie die Analogziffer nachvollziehbar nach Gleichwertigkeit, kennzeichnen Sie sie in der Rechnung als Analogberechnung und verwenden Sie sie praxisintern einheitlich. Eine kurze schriftliche Begründung der Gleichwertigkeit nimmt Kürzungen von vornherein den Wind aus den Segeln.
Honorarvereinbarung formsicher gestalten (§ 2 GOZ)
Ein abweichender – insbesondere höherer – Steigerungssatz ist nur wirksam, wenn vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung in einem gesonderten Schriftstück getroffen wird (§ 2 Abs. 1 und 2 GOZ). Formfehler machen die Vereinbarung unwirksam – und kosten Sie Ihr Honorar.
Gestaltungstipp: Achten Sie auf: eigenes, gesondertes Schriftstück (nicht im Behandlungsvertrag); Abschluss vor der Behandlung; Angabe der Leistungen, des Steigerungssatzes und des Betrags; keine weiteren Erklärungen im selben Dokument; keine Kopplung an die Terminvergabe; persönliche Absprache und Unterschrift beider Seiten.
Die prüffähige Rechnung als Fundament (§ 9, § 10 GOZ)
Auslagen für Material und zahntechnische Leistungen werden nach § 9 GOZ gesondert berechnet und auf Verlangen belegt. Die Rechnung muss prüffähig sein (§ 10 GOZ): Behandlungsdatum, jede Leistung mit GOZ-Nummer, Steigerungssatz mit Begründung ab dem Schwellenwert und die Beträge.
Gestaltungstipp: Eine nicht prüffähige Rechnung wird nicht fällig – das verzögert Ihren Zahlungseingang. Nutzen Sie eine interne Prüfroutine oder ein Vier-Augen-Prinzip vor dem Versand. Saubere Rechnungen zahlen sich doppelt aus: schnellere Zahlung und weniger Rückfragen von PKV und Beihilfe.
Souverän mit Erstattungskürzungen umgehen
Kürzt die PKV oder Beihilfe des Patienten, bleibt Ihr Honorar gegenüber dem Patienten grundsätzlich geschuldet – die Erstattung ist dessen Verhältnis zum Versicherer. Damit der Patient nicht auf der Differenz sitzen bleibt und Ihre Praxis nicht in Erklärungsnot gerät, lohnt eine strukturierte Reaktion.
Ich unterstütze Ihre Praxis dabei, Rechnung und Begründung gegenüber Erstattern zu verteidigen, offene Honorare durchzusetzen und – wo sinnvoll – den Patienten bei der Erstattung zu begleiten. So sichern Sie Liquidität und Patientenbindung zugleich.
Schulungen für Ihr Praxisteam: Abrechnungssicherheit bei GOZ, korrekte Analogziffern und rechtssichere Honorarvereinbarungen lassen sich trainieren – praxisnah und auf Ihre Praxis zugeschnitten.
Häufige Fragen zum GOZ-Recht
Antworten rund um die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Wie begründe ich einen Steigerungssatz über 2,3 rechtssicher?
Mit einer konkreten, auf den Einzelfall bezogenen schriftlichen Begründung, die Besonderheiten wie Schwierigkeit, Zeitaufwand oder anatomische Situation benennt. Allgemeine Formeln genügen nicht und werden regelmäßig gekürzt.
Worauf muss eine wirksame Honorarvereinbarung achten?
Auf ein gesondertes Schriftstück vor der Behandlung, das Leistungen, Steigerungssatz und Betrag ausweist, keine weiteren Erklärungen enthält und nicht an die Terminvergabe gekoppelt ist. Fehler führen zur Unwirksamkeit.
Wie reagiere ich, wenn die PKV des Patienten kürzt?
Ihr Honorar bleibt gegenüber dem Patienten geschuldet. Sinnvoll ist, die Rechnung und Begründung gegenüber dem Erstatter zu verteidigen und den Patienten bei der Durchsetzung zu unterstützen – das schützt Liquidität und Patientenbindung.
Darf ich Verlangensleistungen berechnen?
Ja, wenn Sie vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ treffen. Ohne wirksame Vereinbarung ist die Forderung angreifbar.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.