Heilberufe · Singen · Bodensee
Medizinrecht für Heilberufe
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilmittelpraxen und die weiteren Heilberufe teilen dieselben Streitfelder: Honorar und Abrechnung, Zulassung und Vertrag, Praxis und Haftung. Was sich unterscheidet, ist das Recht dahinter – GOÄ und GOZ, EBM, die Verträge nach § 125 SGB V oder das Heilpraktikergesetz. Deshalb hat hier jede Berufsgruppe ihre eigene Seite.
Ich kenne beide Seiten: Seit zwanzig Jahren vertrete ich Behandler gegenüber Patienten, Kassen und Versicherern – und Patienten gegenüber Behandlern. Vorab prüfe ich die Interessenkollision; das gehört bei mir zum Ablauf.
Für wen
Ärztinnen und Ärzte, Praxen
GOÄ und EBM, Praxisrecht, MVZ, Praxisübernahme und -abgabe, Abwehr von Haftungsansprüchen.
Zahnärztinnen und Zahnärzte
GOZ-Honorar gestalten und durchsetzen, Erstattungsstreit mit PKV und Beihilfe, Laborrechnungen, Praxis und Haftung.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Absetzungen der Kasse, Zulassung nach § 124 SGB V, Verträge nach § 125 SGB V, Selbstzahler, Praxisübernahme.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Kassensitz und Zulassung, Abrechnung und Genehmigungsverfahren, Schweigepflicht und Akteneinsicht, Praxisabgabe.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Grenzen der Erlaubnis, Werbung nach HWG und Abmahnungen, Abrechnung nach GebüH und Erstattung, Aufklärung und Haftung.
Zahntechnische Labore
Offene Laborrechnungen gegenüber Zahnarztpraxen, Gewährleistung, Verträge mit Praxen, BEL und BEB.
Welche Seite passt, entscheidet der Fall – nicht die Berufsbezeichnung.
Wenn Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden, schicken Sie mir kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen, ob es zu mir gehört.
Für den laufenden Betrieb Ihrer Praxis – Arbeitsverträge, Datenschutz, Mietvertrag, allgemeine Forderungen – ist meine Kanzlei die richtige Adresse: kanzlei-sgbr.de.
Wie es weitergeht
Die Querthemen aller Heilberufe.