Behandlungsfehler prüfen:
der Arzthaftungs-Check

Sie vermuten, dass bei einer Behandlung etwas nicht richtig gelaufen ist — und wissen nicht, ob sich daraus etwas machen lässt. Der Check ordnet Ihre Angaben ein. Er stellt keinen Behandlungsfehler fest; das kann niemand ohne die Behandlungsunterlagen. Er zeigt Ihnen, was für eine weitere Prüfung spricht, was noch offen ist und welche Wege Ihnen offenstehen.

Was Sie erwartet

Zwölf Fragen, einfache Sprache

Sie müssen nichts beurteilen und keine Fachbegriffe kennen. Mehrfachauswahl ist möglich, und Sie können jederzeit einen Schritt zurückgehen. Wenn Sie etwas nicht wissen, ist das kein Nachteil.

Eine Einordnung, sofort

Was für eine weitere Prüfung spricht, was noch zu klären ist und welche Schritte in Ihrer Lage sinnvoll sein können — direkt auf dem Bildschirm, ohne Wartezeit.

Ihre Angaben bleiben bei Ihnen

Beim Ausfüllen wird nichts übertragen. Erst wenn Sie am Ende ausdrücklich eine Anfrage absenden, erreichen mich Ihre Angaben — und nur mit Ihrer Einwilligung.

Der Check ist kostenlos. Was eine Erstberatung kostet, steht offen auf der Seite. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren Angaben stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum Arzthaftungs-Check

KostenKostet der Check etwas?
Nein. Der Check ist kostenlos und unverbindlich.
DatenMuss ich meinen Namen angeben?
Für den Check nicht. Nach Ihren Kontaktdaten wird erst gefragt, wenn Sie am Ende eine Anfrage stellen möchten.
GrenzenErsetzt der Check eine anwaltliche Beratung?
Nein. Er ist eine unverbindliche, automatisierte Ersteinschätzung, keine rechtliche Prüfung Ihres Falls. Ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt, lässt sich erst anhand der Unterlagen beurteilen.
UnterlagenWas, wenn mir die Behandlungsunterlagen fehlen?
Das ist der Normalfall und kein Hindernis. Der Weg beginnt mit der Einsicht in die Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB), gefolgt von einer fachlichen Bewertung und – bei Erfolgsaussicht – der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung.
FristenWie lange habe ich Zeit?
Arzthaftungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Verursacher (§§ 195, 199 BGB). Wer einen Verdacht hat, sollte deshalb nicht zu lange warten. Der Check kann Fristen nicht abschließend prüfen; er weist nur darauf hin, wenn Anlass zur Eile besteht.