Im Arzthaftungsprozess muss grundsätzlich der Patient den Behandlungsfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden beweisen – doch beim groben Behandlungsfehler dreht sich die Beweislast um.
Die Beweislastumkehr nach § 630h Abs. 5 Satz 1 BGB
Diese oft kaum zu überwindende Hürde kippt jedoch beim groben Behandlungsfehler: Nach § 630h Abs. 5 Satz 1 BGB wird vermutet, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, und der Arzt muss nun das Gegenteil beweisen (grundlegend BGHZ 159, 48 = NJW 2004, 2011).
Merksatz
Beim groben Behandlungsfehler wird vermutet, dass der Fehler den Schaden verursacht hat (§ 630h Abs. 5 Satz 1 BGB). Die Beweislast für die Kausalität kehrt sich um – der Arzt muss das Gegenteil beweisen.
Wann ist ein Fehler „grob“?
Grob ist ein Fehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht „schlechterdings nicht unterlaufen darf“ – etwa ein eindeutiger Verstoß gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse (BGHZ 85, 212).
Geeignetheit genügt – Wahrscheinlichkeit nicht nötig
Wichtig für Patienten wie für Behandler: Der Fehler muss lediglich generell geeignet sein, den Schaden herbeizuführen; er muss ihn nicht wahrscheinlich machen (BGH v. 27.4.2004 – VI ZR 34/03).
Neue Grenzen: BGH-Entscheidung 2024 zur therapeutischen Information
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2024 hat der BGH die Reichweite dieser Beweiserleichterungen zugleich präzisiert: Bei einem Fehler der therapeutischen Information (Sicherungsaufklärung) greift die Beweislastumkehr nicht über die grobe-Fehler-Vermutung, sondern kann allenfalls über § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB (unterlassene Befunderhebung) in Betracht kommen; ein Fehler der therapeutischen Information allein trägt diese Rechtsfolge nicht (BGH v. 4.6.2024 – VI ZR 108/23).
Was das für die Praxis bedeutet
Für die Praxis heißt das: Ob ein einfacher oder ein grober Fehler vorliegt und über welche Norm die Kausalitätsvermutung läuft, entscheidet häufig über Sieg oder Niederlage im Prozess – eine Weichenstellung, die eine sorgfältige medizinrechtliche Bewertung des Einzelfalls verlangt.
Beweislastumkehr in Ihrem Fall?
Gern prüfe ich für Sie, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Beweislastumkehr vorliegen.
Stand: 5. Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum wieder. Ob und wie er auf Ihren Fall passt, lässt sich nur anhand Ihrer Unterlagen beurteilen.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.
