Bonusheft-Lücke: Wann der höchste Zahnersatz-Zuschuss dennoch möglich bleibt

Eine einmalige Lücke im Bonusheft kostet nicht automatisch den 75-Prozent-Festzuschuss. Das BSG (Urteil vom 28.05.2026) stellt klar: § 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage – bei begründetem Ausnahmefall bleibt der Höchstsatz möglich.