Vorlage · Arzthaftungsrecht
Patientenakte anfordern
Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen und auf Kopien (§ 630g BGB) — ohne Begründung, und die erste Kopie kostet Sie nichts. Auf dieser Seite stellen Sie sich das Schreiben in zwei Minuten selbst zusammen.
Rechtsgrundlage: § 630g Abs. 1 und 2 BGB, Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 (C‑307/22) darf für die erste Kopie kein Entgelt verlangt werden.
Umfang
Die vollständige Akte
Befunde, OP- und Narkoseprotokolle, Pflegedokumentation, Laborwerte, Bildgebung, Aufklärungsbögen — nicht nur der Arztbrief.
Kosten
Erste Kopie kostenlos
Für die erste Kopie darf nichts berechnet werden. Erst jede weitere Kopie kostet ein angemessenes Entgelt.
Zeit
Unverzüglich
Das Gesetz sagt „unverzüglich“, die DSGVO nennt einen Monat. Zwei Wochen sind eine faire Frist im Schreiben.
Schritt für Schritt
Ihr Schreiben zusammenstellen
Füllen Sie die Felder aus — der Text rechts wird dabei fertig. Ihre Eingaben bleiben ausschließlich in Ihrem Browser; es wird nichts an uns oder an Dritte übertragen.
Lieber auf Papier
Die Vorlage zum Herunterladen
Fünf Seiten: das Schreiben zum Ausfüllen, Abwandlungen für Angehörige und Bevollmächtigte, ein Nachfassschreiben für den Fall, dass nichts kommt, und sieben Hinweise aus der Praxis.
Was in der Praxis schiefgeht
Die Bildgebung fehlt
Röntgen-, CT- und MRT-Aufnahmen werden häufig nicht mitgeschickt, obwohl gerade sie eine spätere Begutachtung tragen. Punkt 7 der Aufzählung deshalb stehen lassen und die Rohdaten ausdrücklich verlangen.
Es wird eine Gebühr verlangt
Kommt vor, ist für die erste Kopie aber nicht zulässig. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB insoweit hinter Art. 15 Abs. 3 DSGVO zurücktritt. Ein Hinweis auf das Urteil genügt meist.
Vorwürfe im Anschreiben
Wer im Anforderungsschreiben schon einen Behandlungsfehler behauptet, erlebt oft, dass die Akte zuerst beim Haftpflichtversicherer landet und die Herausgabe sich zieht. Die Bewertung gehört in einen späteren Schritt.
Die Frist läuft weiter
Die Anforderung der Akte hemmt keine Verjährung. Wenn die Behandlung länger zurückliegt, sollte parallel geprüft werden, wie viel Zeit tatsächlich noch bleibt — nicht erst, wenn die Unterlagen da sind.
Wenn Sie nicht allein weiterkommen
Die Akte ist da — und jetzt?
Behandlungsunterlagen lesen sich nicht von selbst. Ob sich aus dem Verlauf ein Fehler ergibt, ob die Dokumentation Lücken hat und wie viel Zeit noch bleibt, lässt sich erst mit den Unterlagen in der Hand beurteilen. Der Arzthaftungs-Check ordnet Ihren Fall in wenigen Minuten ein — kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Weiterlesen
- Interne Notizen in der Patientenakte — was Sie zu sehen bekommen und was nicht
- Die Patientenakte als Beweismittel: Dokumentationsmängel und ihre Folgen
- Behandlungsfehler: Wann haftet die Ärztin oder der Arzt?
- Überblick Arzthaftungsrecht
Diese Seite und die Vorlage sind ein allgemeines Muster und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: August 2026.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.