FÜR PATIENTINNEN & PATIENTEN
Behandlungsfehler beim Zahnarzt – Ihre Rechte und Ansprüche
Ein misslungenes Implantat, eine schlecht sitzende Krone, anhaltende Schmerzen nach der Wurzelbehandlung: Wenn beim Zahnarzt etwas schiefgeht, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten. Als Fachanwalt für Medizinrecht prüfe ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – und setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.
Wann haftet der Zahnarzt?
Nicht jedes unerwünschte Ergebnis ist ein Behandlungsfehler – Maßstab ist der anerkannte fachliche Standard. Besonders häufig geht es um diese Bereiche:
Implantate & Implantologie
Fehlpositionierte Implantate, Nervverletzungen, Knochenverlust oder mangelhafte Behandlungsplanung.
Wurzelbehandlung
Übersehene Wurzelkanäle, Instrumentenbruch, Perforationen oder fortbestehende Entzündungen.
Kronen, Brücken & Zahnersatz
Fehlbisse, schlecht sitzende Kronen oder Prothesen sowie ästhetisch unzureichende Versorgung.
Kieferorthopädie
Fehlplanung, Wurzelresorptionen, Behandlungsverzögerungen oder unzureichende Kontrolle.
Parodontologie
Nicht erkannte Parodontitis, Knochenabbau, Zahnlockerung oder unterlassene Behandlung.
Aufklärung
Fehlende Aufklärung über Risiken, Behandlungsalternativen oder entstehende Kosten.
Diagnose & Befunderhebung
Übersehene Erkrankungen, verspätete Diagnosen, fehlende Röntgendiagnostik oder unzureichende Verlaufskontrolle.
Weisheitszähne & Oralchirurgie
Nervverletzungen, Kieferhöhleneröffnung, fehlerhafte Extraktion oder unzureichende Risikoaufklärung.
Auch wenn Ihr Fall hier nicht aufgeführt ist: Behandlungsfehler können in allen Bereichen der Zahnmedizin auftreten. Ich prüfe Ihren individuellen Fall und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Erkennen Sie Ihren Fall wieder?
Dann klären wir ihn in der Erstberatung: Ich ordne Ihren Fall rechtlich ein und bespreche mit Ihnen den Ablauf und die Erfolgsaussichten – realistisch, auch wenn das Ergebnis unbequem ist. 190 € zzgl. Umsatzsteuer, bei weiterer Beauftragung vollständig angerechnet.
Mangel oder Behandlungsfehler?
Der Unterschied entscheidet über Ihre Ansprüche – und über den richtigen Weg.
1. Komplikation
Trotz fachgerechter Behandlung kann es zu Komplikationen kommen, die nicht vermeidbar waren.
In diesem Fall liegt kein Behandlungsfehler vor und es bestehen in der Regel keine Schadensersatzansprüche.
2. Passmängel
Der Zahnersatz ist mangelbehaftet, entspricht nicht der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder passt nicht richtig.
Ihre Ansprüche
- Nachbesserung
- ggf. Neuanfertigung
3. Nachbesserungsrecht – Abgrenzung zur Unbrauchbarkeit
Bei einem behebbaren Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nachbesserung.
Nachbesserung möglich
Sie müssen dem Zahnarzt die Chance zur Nachbesserung geben.
Unbrauchbar
Unbrauchbarkeit liegt vor, wenn die Nachbesserung gescheitert oder unzumutbar ist. Dann können Sie Kostenerstattung verlangen.
4. Einfacher oder grober Behandlungsfehler
Einfacher Behandlungsfehler
Die Behandlung unterschreitet den Facharztstandard.
Grober Behandlungsfehler
Die Behandlung verstößt in besonders schwerwiegender Weise gegen den zahnärztlichen Standard und ist aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich.
Ein grober Behandlungsfehler führt regelmäßig zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten (§ 630h Abs. 5 BGB).
5. Aufklärungsfehler
Eingriffsaufklärung
Der Zahnarzt muss Sie vor der Behandlung über Art, Ablauf, Risiken, Behandlungsalternativen sowie mögliche Folgen des Eingriffs informieren.
Therapeutische Aufklärung
Der Zahnarzt muss Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und den Behandlungserfolg zu sichern.
Fehlt eine ordnungsgemäße Aufklärung, können Ansprüche bestehen – auch wenn die Behandlung medizinisch fehlerfrei durchgeführt wurde.
6. Wirtschaftliche Aufklärung
Müssen Sie die Behandlung voraussichtlich ganz oder teilweise selbst bezahlen, muss der Zahnarzt Sie hierüber vor der Behandlung schriftlich (Textform) und verständlich informieren.
Unterbleibt diese gesetzlich vorgeschriebene Kostenaufklärung in Textform, müssen Sie die nicht angekündigten Kosten unter Umständen nicht tragen.
Unsicher, was in Ihrem Fall vorliegt?
Die Abgrenzung entscheidet über den Anspruch, und sie hängt an den Unterlagen. In der Erstberatung ordne ich Ihren Fall ein und sage Ihnen, wie ein Verfahren ablaufen würde und wo die Schwierigkeiten liegen.
Schritt 2 · Mögliche Ansprüche
Was können Sie verlangen?
Welche Ansprüche bestehen, hängt davon ab, ob ein Mangel, ein Behandlungsfehler oder eine unbrauchbare Versorgung vorliegt.
Nachbesserung
Bei einem bloßen Mangel am Zahnersatz muss der Zahnarzt grundsätzlich zunächst nachbessern – er erhält also die Gelegenheit, den Mangel selbst zu beheben.
Schadensersatz & Schmerzensgeld
Hat ein Behandlungsfehler zu gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schäden geführt, kommen Schadensersatz und – bei körperlichen Beeinträchtigungen – Schmerzensgeld in Betracht.
Neuversorgung oder Honorar zurück
Ist die Versorgung insgesamt unbrauchbar oder endgültig fehlgeschlagen, kommt je nach Fall die Erstattung einer notwendigen Neuversorgung oder die Rückzahlung bereits gezahlter Behandlungskosten in Betracht.
Welche Ansprüche greifen, zeigt erst die Einzelfallprüfung. Bei lückenhafter Dokumentation, Aufklärungsfehlern oder einem groben Behandlungsfehler können Beweiserleichterungen zu Ihren Gunsten helfen – entscheidend bleibt aber die Prüfung Ihres konkreten Falls.
Schritt 3 · So gehen Sie vor
So gehen Sie am besten vor
In diesen Schritten sichern Sie Ihre Position – von der Akte bis zur fachlichen Prüfung.
Patientenunterlagen anfordern
Sie haben ein Recht auf vollständige Einsicht (§ 630g BGB). Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Korrespondenz.
Nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen, bevor Ihr Fall rechtlich geprüft wurde.
Fristen beachten
Ansprüche können bereits nach drei Jahren verjähren. Lassen Sie Ihren Fall deshalb frühzeitig prüfen und verlieren Sie keine Rechte.
Den richtigen Weg wählen
Ob Gutachterkommission, Medizinischer Dienst oder gerichtliches Gutachten – der passende Weg hängt vom Einzelfall ab.
Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
Eine frühe Prüfung sichert Beweise, verbessert die Erfolgsaussichten und verhindert, dass Ansprüche verloren gehen.
Ob ein Mangel, ein Behandlungsfehler oder beides vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ich analysiere Ihre Unterlagen und erläutere Ihnen verständlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir vorgehen können.
Vertraulich. Kompetent. Für Ihre Rechte.

Wenn viel auf dem Spiel steht, zählt Erfahrung.
Ob misslungener Zahnersatz, ein vermuteter Behandlungsfehler oder eine strittige Zahnarztrechnung – solche Fälle sind rechtlich anspruchsvoll und oft auch persönlich belastend. Sie verlangen jemanden, der den zahnmedizinischen Sachverhalt ebenso sicher einordnet wie die rechtlichen Möglichkeiten. Genau diese Verbindung ist seit vielen Jahren mein Schwerpunkt.
- Behandlungsfehler
- Zahnersatz & Implantate
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.