Für Patientinnen und Patienten
Medizinrecht für Patientinnen und Patienten
Ich setze Ihre Patientenrechte im Gesundheitswesen durch – wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz prüfen lassen möchten, ebenso wie wenn Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe eine notwendige Behandlung nicht erstattet. Ich prüfe Ihren Fall ehrlich und sage Ihnen klar, wie Ihre Chancen stehen.
Womit ich Ihnen helfe
Zwei Bereiche, in denen es für Patientinnen und Patienten auf eine klare, ehrliche Einschätzung ankommt.
Arzthaftung & Behandlungsfehler
Vermuten Sie einen Behandlungs-, Diagnose- oder Aufklärungsfehler? Ich prüfe, ob ein Fehler vorliegt, und setze berechtigte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.
PKV- & Beihilfe-Erstattung
Wenn Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe eine medizinisch notwendige Behandlung nicht oder nur teilweise erstattet, prüfe ich die Ablehnung und setze Ihre Erstattung durch.
So begleite ich Sie
Hinter rechtlichen Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen stehen immer Menschen. Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, eine verständliche Erklärung der rechtlichen Lage und eine transparente Information über Ablauf und Kosten – keine falschen Versprechen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht arbeite ich schwerpunktmäßig in diesem Gebiet. Auf Wunsch kläre ich vorab die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist, einen Verdacht nicht zu lange aufzuschieben: Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Verursacher.
Häufige Fragen für Patientinnen und Patienten
Das Wichtigste zuerst – dann die Details.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
In der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher. Wegen dieser Frist sollten Sie einen Verdacht – ob Behandlungsfehler oder verweigerte Erstattung – zeitnah prüfen lassen.
Beraten Sie bundesweit?
Ja. Ich bin persönlich in Singen erreichbar und zugleich bundesweit tätig – Termine sind telefonisch, per Videoberatung oder in meiner Kanzlei möglich.
Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Auch bei den Kosten lege ich Wert auf Transparenz. Ich erläutere Ihnen vor einer Beauftragung, nach welchen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sich meine Vergütung bestimmt und welche Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen können. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich auf Wunsch gerne die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Kostenseite.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.