RECHTSSCHUTZ

Rechtsschutzversicherung – ich kläre die Deckung

Sind Sie rechtsschutzversichert, trägt der Versicherer in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Ich übernehme die Deckungsanfrage und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

So läuft die Kostendeckung

Sie müssen sich um nichts kümmern – ich kläre die Übernahme für Sie.

Deckungsanfrage inklusive

Ich stelle die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer, begründe den Versicherungsfall und kläre offene Punkte – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Was abgedeckt ist

Je nach Tarif sind außergerichtliche Beratung und Vertretung, Gerichtsverfahren sowie Sachverständigen- und Gerichtskosten umfasst.

Selbstbeteiligung

Viele Verträge sehen eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Fall vor. Diesen Anteil tragen Sie selbst – damit bleibt Ihr Kostenrisiko von Anfang an klar begrenzt; alles Weitere übernimmt in der Regel Ihr Versicherer.

Wichtig zu wissen

Ist Medizinrecht mitversichert?

Ansprüche aus einem Behandlungsfehler werden rechtlich als Schadensersatz geltend gemacht und sind häufig vom Schadensersatz-Rechtsschutz erfasst. Bei Streitigkeiten über Honorarrechnungen oder die Erstattung durch die private Krankenversicherung kommt es stärker auf den vereinbarten Vertragsrechtsschutz an. Ob Ihr konkretes Anliegen gedeckt ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab – ich prüfe das für Sie.

Wartezeiten und Zeitpunkt des Versicherungsfalls

Maßgeblich ist, wann der Versicherungsfall ausgelöst wurde – nicht erst der Zeitpunkt, zu dem Sie den Anwalt einschalten. Manche Leistungsarten sehen Wartezeiten vor. Bringen Sie Ihre Police einfach zur Erstberatung mit, dann ordne ich beides verlässlich ein.

Wie es weitergeht

Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.