Heilberufe · Honorar
Honorar durchsetzen — für Ärzte, Zahnärzte und alle Heilberufe
Offene Rechnungen, Einwendungen gegen die Abrechnung, Absetzungen durch die Kasse: Ich setze berechtigte Honorarforderungen durch — von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Für Ärzte und Zahnärzte nach GOÄ und GOZ, für Heilmittelpraxen, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gegenüber Kassen und Selbstzahlern, für zahntechnische Labore gegenüber Zahnärzten.
Wann kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein?
Typische Situationen aus Praxis, BAG und MVZ, in denen sich eine fachanwaltliche Einschätzung lohnt.
Ein Patient zahlt trotz Mahnung nicht
Zahlungsaufforderung mit Frist, dann Mahnbescheid oder Klage, zuletzt Vollstreckung: Ich führe die Forderung bis zum Geld.
Die Kasse setzt Verordnungen ab
Rezeptmängel, Fristen, Heilmittel-Richtlinie: Ich prüfe, ob die Absetzung trägt, und hole die Vergütung zurück, wo sie nicht trägt.
Ein Zahnarzt zahlt die Laborrechnung nicht
Aufrechnung mit Mängelrügen, Zahlungsverzug, Verjährung: Ich setze die Forderung des Labors durch.
Analogberechnungen werden angegriffen
Ich prüfe die Begründung nach § 6 Abs. 2 GOÄ / GOZ und verteidige die Abrechnung gegenüber Versicherer und Patient.
Es bestehen Einwendungen gegen die Rechnung
Ich prüfe die Einwände und sage Ihnen, welche tragen und welche nicht – bevor Sie antworten.
PKV oder Beihilfe kürzen die Erstattung
Ich prüfe die Kürzung an Tarif und Gebührenordnung und setze den Anspruch durch, wo die Kürzung nicht trägt.
Streit über einzelne GOÄ-Positionen
Steigerungssatz, Begründung, Zielleistung: Ich kläre die strittige Position und halte das Honorar.
Hohe offene Forderungsbestände belasten die Praxis
Ich sichte den Bestand, sortiere nach Erfolgsaussicht und Verjährung und arbeite ihn ab – mit einem Ablauf, der neue Rückstände verhindert.
Streit über einzelne GOZ-Positionen
Ich vertrete Ihre Abrechnung nach der GOZ gegenüber Patient, PKV und Beihilfe.
Es liegen anwaltliche Schreiben von Patienten vor
Ich prüfe die Forderung und antworte fristgerecht – abgestimmt mit Ihrer Berufshaftpflicht, wenn ein Behandlungsfehler behauptet wird.
Meine Leistungen bei Honorarstreitigkeiten
Von der ersten Einschätzung bis zur Lösung – rechtlich fundiert und mit Blick auf den wirtschaftlichen Nutzen.
Prüfung der Erfolgsaussichten
Ich bewerte Ihre Forderung rechtlich und wirtschaftlich und sage Ihnen klar, ob und wie sie sich durchsetzen lässt.
Beratung zu GOÄ und GOZ
Steigerungssatz, Begründung, Analogberechnung, prüffähige Rechnung – ich kläre die gebührenrechtlichen Fragen Ihres Falls.
Außergerichtliche Durchsetzung
Häufig lässt sich eine berechtigte Forderung mit einer fundierten anwaltlichen Argumentation außergerichtlich klären.
Gerichtliche Vertretung
Bleibt eine Einigung aus, vertrete ich Sie konsequent und sachlich vor Gericht.
Begleitung bei Honorarstreitigkeiten
Ich begleite Sie vom ersten Schreiben bis zur Lösung – auch im Verhältnis zu Patient und Versicherer.
Strategische Beratung für Praxen
Für Praxen, BAG und MVZ entwickle ich Strategien, die offene Forderungen reduzieren und Streit von vornherein vermeiden.
Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht?
Weil medizinisches Fachwissen und rechtliche Durchsetzung Hand in Hand gehen müssen.
GOÄ und GOZ im Detail.
Ansprüche sichern.
Honorarstreitigkeiten im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich erfordern mehr als Inkasso. Sie verlangen ein genaues Verständnis der Gebührenordnungen GOÄ und GOZ – vom Steigerungssatz über die Begründungspflicht bis zur Analogberechnung – und Erfahrung mit den Argumentationsmustern, mit denen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen Erstattungen kürzen.
Strategisch denken.
Erfolgreich durchsetzen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht verbinde ich gebührenrechtliche Tiefe mit einem wirtschaftlichen Blick auf die Durchsetzung. Statt einer standardisierten Inkasso-Logik erarbeite ich eine Vorgehensweise, die rechtliche Erfolgsaussichten, Kostenaufwand und die Beziehung zum Patienten angemessen berücksichtigt.
Die wirtschaftliche Perspektive: nicht jede Forderung um jeden Preis
Weil gute Entscheidungen mehr sind als nur rechtlich richtig.
Bevor ich Schritte einleite, nehme ich eine ehrliche Kosten-Nutzen-Abwägung vor:
Der richtige Weg – individuell und wirtschaftlich sinnvoll.
Manchmal ist die konsequente gerichtliche Durchsetzung der richtige Weg, manchmal eine außergerichtliche Einigung – und gelegentlich ist es wirtschaftlich vernünftiger, eine Forderung nicht weiterzuverfolgen.
Ich berate Sie transparent und empfehle, was für Ihre Praxis und Ihre Patientenbeziehung am sinnvollsten ist. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage.
Häufige Fragen zur Honorarsicherung & Durchsetzung
Häufige Fragen zu GOÄ und GOZ
Nach Themen sortiert – die wichtigsten Fragen zur ärztlichen (GOÄ) und zahnärztlichen (GOZ) Abrechnung.
Was bedeutet der Steigerungssatz nach GOÄ?
Der 2,3-fache Satz ist der Regelhöchstsatz für durchschnittlich aufwendige Leistungen. Eine Überschreitung bis zum 3,5-fachen Satz erfordert nach § 12 GOÄ eine schriftliche, einzelfallbezogene Begründung.
Wann darf ich nach § 6 Abs. 2 GOÄ analog berechnen?
Neue oder im Gebührenverzeichnis nicht abgebildete selbständige Leistungen dürfen analog zu einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Die Wahl der Analogziffer sollte belastbar begründet sein.
Warum kürzt die PKV meine GOÄ-Rechnung?
Typische Gründe sind eine bestrittene medizinische Notwendigkeit, tarifliche Begrenzungen oder Streit um den Steigerungssatz. Solche Kürzungen sind häufig angreifbar – eine Prüfung lohnt sich.
Wann ist eine GOÄ-Rechnung prüffähig?
Wenn sie die Pflichtangaben des § 12 GOÄ enthält: die einzelnen Leistungen, die Gebührennummern, den Steigerungssatz und – bei Überschreitung des Schwellenwerts – die schriftliche Begründung. Erst dann wird die Forderung fällig.
Kann ich eine offene GOÄ-Forderung gerichtlich durchsetzen?
Ja, eine berechtigte und prüffähig abgerechnete Forderung lässt sich gerichtlich durchsetzen. Sinnvoll ist zuvor eine Kosten-Nutzen-Abwägung; Einzelheiten finden Sie auf der Seite zur Honorarsicherung & Durchsetzung.
Wann ist ein Steigerungsfaktor über 2,3 nach GOZ zulässig?
Über dem 2,3-fachen Satz ist eine schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung nach § 10 Absatz 3 GOZ erforderlich; der Höchstsatz liegt bei 3,5.
Was ist eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ?
Eine nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene, selbständige Leistung wird analog zu einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet. Gerade hier kommt es häufig zu Streit mit Versicherern.
Dürfen PKV oder Beihilfe die GOZ-Rechnung kürzen?
Nur in den Grenzen des Versicherungsvertrags und der GOZ. Pauschale Kürzungen ohne nachvollziehbare Begründung sind häufig angreifbar – im Interesse des Zahnarztes wie des Patienten.
Wie rechne ich Implantologie und Zahnersatz korrekt ab?
Hochwertige Leistungen erfordern eine sorgfältige Faktorbegründung und – bei Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus – eine formgerechte Vereinbarung nach § 2 GOZ. Eine saubere Dokumentation schützt vor späteren Honorarstreitigkeiten.
Wann ist eine GOZ-Rechnung prüffähig?
Wenn sie die Anforderungen des § 10 GOZ erfüllt – mit Leistungen, Gebührennummern, Faktoren und den erforderlichen Begründungen. Eine prüffähige Rechnung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Durchsetzung.
Schulungen für Ihr Team: Diese Themen vermittle ich auch praxisnah als Inhouse-Fortbildung für Ärzte, Zahnärzte und Praxisteams – individuell auf Ihre Praxis zugeschnitten.
Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung sichert Ihre prüffähige Abrechnung, wahrt Fristen und führt zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung – ohne die Beziehung zu Ihren Patienten zu belasten.
Antworten für Ärzte und Zahnärzte.
Wann verjährt eine Honorarforderung?
Honorarforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden und fällig ist und Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis hatten. Fällig wird die Forderung erst mit einer prüffähigen Rechnung.
Kann ich GOÄ-Forderungen gerichtlich durchsetzen?
Ja. Eine berechtigte und prüffähig abgerechnete privatärztliche Forderung lässt sich gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung ist unter anderem eine Rechnung, die den Anforderungen des § 12 GOÄ entspricht sowie der Zugang der Rechnung.
Kann ich GOZ-Forderungen gerichtlich durchsetzen?
Ebenso wie bei der GOÄ – für zahnärztliche Leistungen ist die gerichtliche Durchsetzung möglich, wenn die Rechnung die Anforderungen des § 10 GOZ erfüllt: Leistungen, Gebührennummern, Faktoren und die erforderlichen Begründungen.
Was tun bei Einwendungen gegen die Rechnung?
Ich prüfe in Abstimmung mit Ihrer medizinischen Expertise die Berechtigung der Einwände – etwa zur medizinischen Notwendigkeit, zum Steigerungsfaktor oder zur Analogberechnung – und formuliere eine fundierte Antwort. Häufig lässt sich der Streit auf dieser Grundlage außergerichtlich klären.
Lohnt sich eine Klage?
Das hängt von den Erfolgsaussichten, der Forderungshöhe, der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und den Kosten ab. Ich nehme eine Kosten-Nutzen-Abwägung vor und rate nur dann zur Klage, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel die prüffähige Rechnung, die Behandlungsdokumentation, gegebenenfalls ein Heil- und Kostenplan, Mehrkosten-, Vergütung- oder Verlangensleistungsvereinbarungen sowie Mahnungen und den Schriftwechsel mit Patient und Versicherer.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Auch bei den Kosten lege ich Wert auf Transparenz. Ich erläutere Ihnen vor einer Beauftragung, nach welchen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sich meine Vergütung bestimmt und welche Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen können. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich auf Wunsch gerne die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Kostenseite.
Kann die PKV in die Auseinandersetzung einbezogen werden?
Häufig ist der eigentliche Gegenspieler nicht der Patient, sondern dessen Versicherer. Die Auseinandersetzung lässt sich entsprechend ausrichten – der Patient kann seinen Erstattungsanspruch gegenüber der PKV oder der Beihilfe geltend machen, während die gebührenrechtliche Frage im Mittelpunkt steht.
Muss meine Rechnung „prüffähig" sein?
Ja. Eine Forderung wird erst mit einer prüffähigen Rechnung fällig – mit Angabe der Leistungen, der Gebührennummern, der Faktoren und der erforderlichen Begründungen (§ 12 GOÄ, § 10 GOZ). Formfehler sind ein häufiger Einwand und sollten vorab geprüft werden.
Schadet ein Streit der Beziehung zu meinen Patienten?
Eine sachliche, rechtlich fundierte Vorgehensweise schützt die Arzt-Patienten-Beziehung. Ich wähle einen angemessenen, nicht eskalierenden Weg und beziehe – wo sinnvoll – den Versicherer als eigentlichen Streitgegner ein.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.