Für Ärzte, Zahnärzte & Praxen
Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Praxen
Ihre Praxis ist Ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz. Die Entscheidungen mit der größten Tragweite fallen selten im Streitfall, sondern bei der Struktur: wenn aus der Gemeinschaftspraxis ein MVZ werden soll, wenn ein Gesellschafter ausscheidet, wenn eine Praxis übergeben wird. Ich begleite Ärzte, Zahnärzte und Praxen bei diesen Weichenstellungen – und ebenso, wenn ein Haftungsvorwurf im Raum steht, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ansteht oder eine Honorarforderung durchgesetzt werden muss. Sachlich, wirtschaftlich denkend und mit Verständnis für den Praxisalltag.
Meine Schwerpunkte für Ihre Praxis
Drei Bereiche, in denen es für Ärzte und Zahnärzte wirtschaftlich und rechtlich auf Präzision ankommt.
Praxis & Gesellschaft
Praxisgründung, Übernahme und Abgabe, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ, Gesellschafts- und Kooperationsverträge – die Strukturentscheidungen, die eine Praxis über Jahre tragen.
Haftung & Berufsrecht
Behandlungsfehlervorwürfe, Verfahren vor Kammer und Gericht, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regress – sachlich geführt, mit Blick auf Ihre Zulassung.
Honorar & Abrechnung
GOÄ- und GOZ-Abrechnung begründen, Kürzungen von PKV und Beihilfe abwehren, offene Honorare durchsetzen.
Warum erfahrene Vertretung im Medizinrecht entscheidend ist
Honorar-, Praxis- und haftungsrechtliche Verfahren im Gesundheitswesen sind anspruchsvoll. Sie verlangen das sichere Zusammenspiel von medizinischem Sachverstand, Beweisrecht und einem genauen Verständnis der einschlägigen Vorschriften – von den §§ 630a ff. BGB über die GOZ und GOÄ bis zum Vertragsarzt- und Berufsrecht.
Als Fachanwalt für Medizinrecht arbeite ich schwerpunktmäßig in diesem Gebiet, verfolge die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend und bündle dieses Wissen für Ihren Fall. Von dieser Erfahrung profitieren Sie auch bei angrenzenden Fragen rund um Praxis und Beruf – von Praxisgründung, Übernahme und Kooperationen über Praxis-, Miet- und Lieferverträge bis zu Datenschutz, IT und Arbeitsrecht in der Praxis. Diese Konzentration ist Ihr Vorteil: Sie erhalten keine allgemeine, sondern eine wirklich fundierte, im Medizinrecht erfahrene Beratung.
So läuft die Zusammenarbeit
Am Anfang steht der Erstkontakt – telefonisch, über das Kontaktformular oder einen Rechtscheck. Es folgt eine ehrliche Ersteinschätzung: Ich sage Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen, und mache keine falschen Versprechen.
Entscheiden Sie sich für eine Vertretung, übernehme ich Ihren Fall transparent in Ablauf und Kosten – auf Wunsch kläre ich zuvor die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bei fristgebundenen Angelegenheiten wie einem Honorarbescheid oder einer drohenden Verjährung priorisiere ich Eilfälle.
Häufige Fragen für Ärzte & Praxen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Wie schnell können Sie reagieren, wenn eine Frist läuft?
Bei fristgebundenen Angelegenheiten – etwa einem Honorarbescheid, einem Regress oder drohender Verjährung – nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf. Ich priorisiere Eilfälle und prüfe kurzfristig, welche Schritte zur Fristwahrung erforderlich sind.
Beraten Sie bundesweit?
Ja. Ich bin persönlich in Singen erreichbar und zugleich bundesweit tätig – Termine sind telefonisch, per Videoberatung oder in meiner Kanzlei möglich.
Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Auch bei den Kosten lege ich Wert auf Transparenz. Ich erläutere Ihnen vor einer Beauftragung, nach welchen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sich meine Vergütung bestimmt und welche Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen können. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich auf Wunsch gerne die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Kostenseite.
Wie es weitergeht
Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.