Rechtsanwalt Oliver Graf, Fachanwalt für Medizinrecht

Über mich

Mein Schwerpunkt: Medizinrecht.
Mein Blick: das gesamte Umfeld.

Seit 2005 bin ich Rechtsanwalt, seit 2013 Fachanwalt für Medizinrecht – mit klarem fachlichem Schwerpunkt in diesem Bereich. Ob Patientin, Patient, Arzt, Zahnarzt oder MVZ: Bei mir finden Sie einen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen wirklich kennt, ehrlich einschätzt und persönlich begleitet.

Fachanwalt für Medizinrecht seit 2013 · Mitglied der AG Medizinrecht im DAV · bundesweit tätig

Fachanwalt für MedizinrechtAG Medizinrecht im DAVPartner · Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss mbB

Meine Philosophie

Warum ich mich auf das Medizinrecht konzentriere

Das Medizinrecht berührt etwas sehr Persönliches: Gesundheit, Vertrauen, manchmal eine schwierige Lebenssituation. Genau das hat mich an diesem Rechtsgebiet von Anfang an fasziniert – die Verbindung aus präziser juristischer Arbeit und echter Bedeutung für den einzelnen Menschen.

Den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich bewusst auf das Medizinrecht gelegt. Wer Behandlungsfehler, Arzthaftung, die Erstattung durch PKV und Beihilfe oder das Honorarrecht nach GOÄ und GOZ wirklich beherrschen will, muss tief in der Materie stehen – nicht nebenbei. Diese Konzentration ist Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Einschätzung, die auf täglicher Erfahrung in genau diesem Feld beruht. Die langjährige Erfahrung bildet die Grundlage meiner Beratung – nicht nur bei klassischen medizinrechtlichen Fragestellungen, sondern auch in den angrenzenden Rechtsgebieten rund um Patienten, Ärzte, Zahnärzte und Praxen. Ich lege Wert auf verständliche Beratung, realistische Einschätzungen und eine persönliche Betreuung auf Augenhöhe.

Meine Arbeit folgt einigen wenigen Grundsätzen. Ich prüfe sorgfältig, bevor ich berate. Ich erkläre verständlich, statt Sie mit Paragrafen allein zu lassen. Ich betreue Sie persönlich. Ich sage Ihnen realistisch, wie Ihre Chancen stehen – auch dann, wenn das nicht die erhoffte Antwort ist. Und ich entwickle Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind.

  • Sorgfältige Prüfung. Klare Strategie.
  • Verständliche Sprache
  • Persönliche Betreuung
  • Realistische Einschätzung
  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

Mein Weg

Erfahrung, auf die Sie bauen können

Seit 2005 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Bereits früh hat sich gezeigt, dass meine besondere Stärke in der Bearbeitung komplexer medizinrechtlicher Fragestellungen liegt. Deshalb bildet das Medizinrecht seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

2013 wurde mir nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung der Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Seither berate und vertrete ich Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Praxen und Unternehmen des Gesundheitswesens in einer Vielzahl anspruchsvoller Mandate.

Seit dem 1. Januar 2020 bin ich Partner der Partnerschaftsgesellschaft Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss mbB. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) pflege ich den fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und verfolge die aktuelle Rechtsprechung sowie die Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich.

Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, rechtliche Fragestellungen nicht nur juristisch fundiert zu beurteilen, sondern auch die praktischen Besonderheiten des Gesundheitswesens in die Beratung einzubeziehen.

Meine Ausrichtung

Zu Hause im Medizinrecht – auf beiden Seiten

Ich vertrete Patientinnen und Patienten ebenso wie Ärzte, Zahnärzte, Praxen und privatärztliche Verrechnungsstellen. So kenne ich beide Perspektiven – und weiß, worauf es jeweils ankommt. Über den Kern des Medizinrechts hinaus begleite ich Ärztinnen, Ärzte und Praxen auch bei angrenzenden Fragen der Berufsausübung – etwa bei Verträgen, Praxisgründung, Datenschutz oder Arbeitsrecht.

Für Patientinnen und Patienten

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten oder Ihre Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt, prüfe ich Ihren Fall und setze berechtigte Ansprüche durch.

  • Behandlungsfehler & Arzthaftung
  • Schmerzensgeld & Schadensersatz
  • PKV- und Beihilfe-Erstattung
  • GOÄ-/GOZ-Erstattungsfragen

Für Ärzte, Zahnärzte und Praxen

Ich begleite Sie bei Honorarfragen und schütze Ihre wirtschaftliche Grundlage – fundiert, neutral und lösungsorientiert.

  • Honorarrecht nach GOÄ und GOZ
  • Praxisrecht & Berufsrecht
  • Haftungsrecht
  • Honorarsicherung & Forderungsdurchsetzung
Oliver Graf – persönliche Beratung im Medizinrecht

Meine Arbeitsweise

So arbeite ich

Ihr Mandat betreue ich persönlich — vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Auf Wunsch läuft das vollständig digital: Unterlagen sicher übermitteln, Besprechung per Video, Termine ohne Anfahrt. Wer mir lieber persönlich gegenübersitzt, ist in der Kanzlei vor Ort gerne willkommen.

Qualifikation

Erfahrung in Zahlen

20+
Jahre als Rechtsanwalt
2013
Fachanwalt für Medizinrecht
2020
Partner der Kanzlei
bundesweit
tätig – auch digital

Zum Schluss

Warum ein klarer Schwerpunkt den Unterschied macht

Seit vielen Jahren begleite ich Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen im Gesundheitswesen. Die tägliche Auseinandersetzung mit medizinrechtlichen Themen ermöglicht es mir, Zusammenhänge schnell zu erfassen, Risiken realistisch einzuschätzen und praktikable Lösungen zu entwickeln.

Davon profitieren Sie auch dann, wenn Ihr Anliegen über das klassische Medizinrecht hinausgeht. Viele Mandate berühren zugleich Vertrags-, Arbeits-, Datenschutz- oder andere angrenzende Rechtsgebiete. Sie erhalten eine Beratung, die den gesamten Sachverhalt im Blick behält – rechtlich fundiert, verständlich und praxisnah.

Wie es weitergeht

Diese Schritte passen zu Ihrem Anliegen.